Leistungen


Leistungen

 Für wen gibt es einen Schulbegleiter?

Schulbegleiter (Integreationshelfer/in) leisten Eingliederungshilfe für behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinderund Jugendliche.
Sie unterstützen Kinder und Jugendliche:

- mit Körperbehinderung,
- mit geistiger Behinderung, 
- mit seelischer Behinderung,
- Autisten,

die den Schulalltag bzw. den Hortalltag nicht selbstständig bewältigen können.
Die Hilfe ist auf die individuellen Bedürfnisse des Schülers ausgerichtet und grundsätzlich in jeder Schulformen möglich.
Sie kann einen Teil oder den gesamten Unterricht/Hort umfassen.


Auf welcher Grundlage basiert die Schulbegleitung?

Gesetzliche Grundlage:
                                 Eingliederungshilfe gemäß          -Paragraph 35a SGB VIII
                                                                                      -Paragraph 53ff SGB XII


Was sind die Aufgaben und Ziele der Schulbegleitung?

Die Schulbegleitung ermöglicht den Kindern und Jugendlichen das gemeinsame Lernen.
Darüber hinaus:   -trägt sie zur Steigerung der sozialen Kompetenzen bei

                                  -ermöglicht die Teilhabe am Schul- und Hortalltag

                                  -fördert Eigenständigkeit und beugt Ausgrenzungen vor

                                  -ermöglicht die optimale Vorbereitung auf die gesellschaftliche und
                                    berufliche Integration.


Was beinhaltet die Schulbegleitung?

Der Schulbegleiter ist der Ansprechpartner für den/die Schüler/in.
Er hilft bei der Orientierung im Schulgebäude und begleitet und unterstützt die Kinder bei den lebenspraktischen Aufgaben wie Essen, Ankleiden, Toilettengang etc.
Der Integrationshelfer betreut im schulischen Freizeitbereich ( Pausen, AG's, Ausflüge, Therapien etc.)
Darüber hinaus wird der Informationsfluss zwischen Elternhaus und Schule unterstützt und die sozialen Kompetenzen, Kommunikation und Interaktion gefördert.
Der/die Begleiter/in arbeitet mit an Förder- und Hilfeplangesprächen.


 Mitarbeiter

Für jeden  anspruchsberechtigten Schüler/in wird ein/e geeignete/r Schulbegleiter/in eingesetzt.
Die Qualifikation richtet sich nach dem individuellen Hilfebedarf!

Die Integrationshilfe findet in der jeweiligen Schule bzw. Hort statt.


 Wie wie erhält der/die Schüler/in diese Hilfe?

Anträge müssen beim Amt für Jugend und Soziales des Landkreises Harz für den Bereich Hilfen zur Erziehung und /oder Eingliederungshilfen von den Eltern gestelltwerden.
Die Antragstellung erfolgt bei Ihrem zuständigen Jugend- oder Sozialamt.

 Weitere ausführliche Informationen vermitteln Ihnen:

- die Träger der Schulbegleitung das Therapiezentrum Enge

- das Amt für Jugend und Soziales

- die Behindertenbeauftragte
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